Wer ist Entscheidungsberechtigt?
Liegt keine konkrete Willenserklärung vor, wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Hierbei ist die Reihenfolge als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber im Rahmen des Bestattungsgesetzes festgelegt: